Artikel § 33 der REACH-Verordnung

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (engl. REACH), ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft trat.

Artikel 33 – Weitergabe von Informationen zu Stoffen in Erzeugnissen

Die Husqvarna Group informiert über Substanzen, die von der Europäischen Chemikalienagentur als zulassungspflichtige Stoffe (die sogenannte Kandidatenliste) eingestuft wurden, mit einer Massenkonzentration von mehr als 0,1 % in den Erzeugnissen.